Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Umsetzung von optimalem Wärmeschutz und Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat durch das Bestreben der CO2-Reduzierung (Klimaschutz) und durch Verknappung der Energieressourcen immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Die Wahl der richtigen Baustoffe verlangt immer größer werdendes Spezialwissen. Durch Einführung der Energieeinsparverordnung wird der Niedrigenergiehaus-Standard als Anforderung herangezogen.
Folgende Leistungen bieten wir hierzu an:
Bauphysikalische Beratung während des Entwurfs, der Ausführungsplanung und Vergabe
Erstellung des Nachweises über einen energiesparenden Wärmeschutz nach EnEV für Wohnen und Nichtwohngebäude
Erstellung des Energieausweises (bedarf- oder verbrauchsbezogen) nach EnEV
Sommerlicher Wärmeschutz im Rahmen der EnEV bzw. DIN 4108-02
Beratung zur wärmetechnischen Sanierung von bestehenden Gebäuden
KfW
Berechnung und Durchführung mit Baubegleitung von Effizienzhäusern nach KfW-Standard
KfW-Anträge für die Programme 151, 152, 153, 430 und 431
Unabhängige Vor-Ort-Beratung im Rahmen des Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BAFA Internetseite
Flyer „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude
Wir sind gelistet als Fachplaner Energieeffizienz IngKH
Thermographie mit Wärmebildtechnik von FLIR® Systems
Bauphysik
Bauphysikalische Nachweise sind in der heutigen Abwicklung von Bauvorhaben ein fester Bestandteil der notwendigen Unterlagen, die ein Bauherr im Zuge eines Bauantrags erstellen lassen muss.
Die rechtlichen Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnung verpflichten die Bauherrn dafür Sorge zu tragen, dass vor Baubeginn die entsprechenden Unterlagen zum Wärmeschutz und je nach Gebäudetyp auch die Unterlagen zum Schallschutz vorliegen.
Wir erstellen seit vielen Jahren auf der Grundlage der aktuell gültigen Gesetzesvorgaben und Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude die entsprechenden Berechnungen für die Bauherren.